Der Vermittlungsgutschein ist ein vom Amt ausgestelltes Dokument, welches Sie befähigt einen Privaten Arbeitsvermittler aufzusuchen und durch ihn einen Arbeitsplatz zu finden. Der Gutschein fungiert als Zahlungsmethode. Das heißt, dass der Vermittler durch den Gutschein vergütet wird. Sie haben nach einer Arbeitslosenperiode von mindestens 6 Wochen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Ein Vermittlungsgutschein ist für drei Monate gültig. Sollte der Vermittlungsgutschein ablaufen, bevor Sie einen neuen Job finden, bekommen Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter einen neuen ausgestellt.
Vermittlungsvertrag
Iben Markvorsen | Gramark | Niehuuser strasse 12 ganz hinten | 24955 Harrislee
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 461 5008425
Ust ID : 15-133/04447